
Der einzige Raum mit natürlichem Licht war das Henkerstübchen, in dem nur ein Tisch und ein Stuhl standen. Hier konnten die zum Tode Verurteilten ihre Henkersmahlzeit einnehmen.
Die Verpflegung in den letzten drei Tagen vor der Hinrichtung war recht üppig. Sie diente wohl auch zur Ruhigstellung der Gefangenen.
Aus einer Spezifikation der Kosten geht hervor, was in den letzten drei Tagen alles an Verpflegung gegeben wurde, z.B. am letzten Tag abends:
Als Hinrichtungsort diente der Rabenstein in Galgenhof, außerhalb der Stadtmauer, etwa in der Nähe des heutigen Hauptbahnhofes. Die Richtstätte wurde dort 1441 als eine gemauerte Stätte von ziemlichen Ausmaßen errichtet. Dies geht aus einer Beschreibung über die Erneuerung im Jahr 1605 hervor.